ticketteer ist ein Produkt der Flinkwork Software GmbH
Gerichtsstand: ZRS Graz, FN 430200 y,
Grabenstraße 11, 8010 Graz, Österreich
Stand: 13.05.2020
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Nutzungshandlungen des Nutzers sowie alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Nutzer von ticketteer („Nutzer“) einerseits, sowie dem jeweiligen Veranstalter („Veranstalter“) aus dem Erwerb von Eintrittskarten („Tickets“) für Veranstaltungen über „ticketteer“ oder für Veranstalter servicierte Apps auf Basis von ticketteer, im Folgenden gemeinsam kurz „Besucherportal“, und/oder der Flinkwork Software GmbH („Provider“) andererseits.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Provider hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Den AGB des Nutzers widerspricht der Provider hiermit ausdrücklich. Änderungen der AGB werden dem Nutzer bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Nutzer den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Nutzer in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
Mit ticketteer stellt der Provider dem Nutzer einen direkten Kanal, insbesondere in Form von „Apps“, zum Vertrieb von Eintrittskarten für Veranstaltungen zur Verfügung. Der Kaufvertrag über das Ticket kommt zwischen dem Nutzer und dem Veranstalter zustande. Mit dem Erwerb des Tickets entsteht zwischen dem Nutzer und dem Veranstalter weiters ein „Veranstaltungsvertrag“, für dessen Erfüllung und Abwicklung alleine der Veranstalter verantwortlich ist. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Dienstleistung des Providers mit der Vermittlung des elektronischen Tickets abgeschlossen ist. Mit Anliegen zur Veranstaltung möge sich der Nutzer direkt an den Veranstalter wenden.
Über die Plattform ticketteer dürfen ausschließlich Tickets für Veranstaltungen verkauft werden, die direkt vom Vertragspartner veranstaltet werden oder eine Vollmacht vom Veranstalter vorliegt. Ein Wieder- oder Weiterverkauf wird explizit untersagt und wird mit Ausschluss von der Plattform geahndet.
Gemäß § 5a (1) Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und § 4 Abs 1 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) erteilt der Provider dem Nutzer nachstehende Informationen, soweit dies bereits im Rahmen der AGB möglich ist:
Wesentlichen Eigenschaften der Tickets:
Ein Ticket berechtigt eine Person zum einmaligen Besuch einer Veranstaltung.
Vertragspartner aus dem Ticketkaufvertrag und Veranstaltungsvertrag:
Ist der jeweilige Veranstalter.
Gesamtpreis/-kosten:
Die angegebenen Ticket-Preise enthalten sämtliche Steuern und Abgaben, die der Veranstalter zu entrichten hat. Der Veranstalter hat die Möglichkeit, die zur Kaufabwicklung entstehenden Gebühren dem Besucher aufzuschlagen.
Lieferbedingungen Tickets:
Als elektronische Kopie oder – in Ausnahmefällen - Abholung an der (Abend)kasse, je nach Einstellung des Veranstalters
Rücktrittsrecht Tickets:
kein gesetzliches Rücktrittsrecht
Gewährleistungsrecht:
gemäß § 922 f ABGB
Der Provider lädt die Nutzer durch Bereitstellung des Besucherportales ein, ein Angebot zum Erwerb von Tickets an den Veranstalter zu stellen; diese Einladung ist freibleibend und unverbindlich.
Die Bestellung steht natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zumindest 18 Jahre alt sein müssen, offen. Minderjährige werden von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten.
Mit der Bestellung erklärt der Nutzer gegenüber dem Veranstalter verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer auf elektronischem Wege erfolgten Bestellung kann der Provider den Zugang unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
Der Veranstalter ist berechtigt, das Vertragsangebot (= Bestellung des Nutzer) ausdrücklich durch Übermittlung des elektronischen Tickets anzunehmen, wofür er sich der Dienstleistungen des Providers bedient.
Der Kaufvertrag über das Ticket kommt zwischen dem Veranstalter und dem Nutzer mit der Übermittlung des elektronischen Tickets zustande.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen oder die Bestellung auf eine übliche Menge zu begrenzen.
Beim Erwerb von Eintrittskarten für einen bestimmten Vorstellungstermin steht kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht zu (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
Die Tickets sind grundsätzlich nicht übertragbar. Nicht gestattet ist der gewerbliche Handel mit Tickets. Eine Rücknahme oder ein Umtausch bezahlter Tickets ist nicht möglich. Ein Ersatz für nicht oder (z.B. durch Zuspätkommende) nur teilweise in Anspruch genommene Tickets oder für wie auch immer abhanden gekommenen Tickets kann nicht geleistet werden.
Bei Verlust des Tickets durch den Nutzer steht kein Ersatz zu.
Das Ticket berechtigt zum einmaligen Eintritt zum Veranstaltungsort. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Jeder Nutzer hat sich bei den Veranstaltungen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Aufgrund von Alkohol oder Rauschgiften stark beeinträchtigten Nutzer kann der Veranstalter den Zutritt verweigern.
Den Anweisungen des Personals am Veranstaltungsort hat der Nutzer Folge zu leisten. Widersetzt sich der Nutzer den Anweisungen, so kann er von der Veranstaltung – ohne Anspruch auf Ersatz des Tickets - ausgeschlossen werden.
Ton- und Bildaufnahmen sind bei der Veranstaltung ebenso wenig gestattet wie das Rauchen, das Mitbringen oder Verzehren von Speisen und Getränken.
Den Nutzer wird empfohlen, Wertsachen bei sich zu belassen und vor Diebstahl zu sichern.
Sofern der Veranstalter den gänzlichen Entfall einer Veranstaltung zu verantworten hat, wird er dem Nutzer nach seiner Wahl einen Ersatztermin anbieten oder er refundiert den Ticketpreis.
Der Veranstalter behält sich geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen vor.
Weiters gelten die am jeweiligen Veranstaltungsort ausgehängten Platz- oder Hausordnungen.
Die Veranstaltung von Umfragen und Gewinnspielen, das Verteilen von Produkten oder Werbegegenständen oder die Durchführung von Werbeaktionen bei einer Veranstaltung sind dem Nutzer ausdrücklich untersagt.
Der Nutzer stimmt durch die Teilnahme an der Veranstaltung der Veröffentlichung von Lichtbildern der Veranstaltung, die ihn als Besucher zeigen, zu.
Die jeweiligen Systemgebühren werden durch das abgeschlossene Abo mit ticketteer bestimmt. Jedoch gilt in Anlehnung an den Bezahlanbieter eine Mindestsystemgebühr von 0.82 EUR (exkl. USt.) pro Ticket.
Der Nutzer ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet, das vereinbarte Entgelt umgehend zu bezahlen.
Sobald und solange sich der Nutzer in qualifiziertem Verzug (§ 13 KSchG) mit einer oder mehreren Zahlungen befindet, ist der Provider bis zur Bezahlung zur Einstellung von weiteren Lieferungen berechtigt; die Verpflichtung des Nutzers zur Bezahlung bleibt diesfalls aufrecht.
Sperre/Stornierung im Falle der Nichtzahlung: Der Provider und der Veranstalter behalten sich im Falle der nicht rechtzeitigen oder vollständigen Bezahlung das Recht vor, den Zugang des Nutzer zum Besucherportal zu sperren oder die Tickets zu stornieren.
Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Provider/Veranstalter berechtigt, maximal € 15,00 je eigener Mahnung zu verrechnen und/oder die Angelegenheit einem Inkassobüro/einem Rechtsanwalt zur weiteren Betreibung zu übergeben. Die zweckentsprechenden Kosten dieser externen Betreibung sind ebenso vom Nutzer zu ersetzen.
Hat der Provider/Veranstalter Raten- oder Teilzahlungsmöglichkeiten gewährt, so gilt ein Terminverlust als vereinbart und ist er im Falle des Zahlungsverzuges nach schriftlicher Mahnung unter Nachfristsetzung berechtigt, alle aushaftenden Beträge gegenüber dem Nutzer fällig zu stellen.
Die Auszahlung erfolgt frühestens an dem folgenden Werktag nach der eigentlichen Veranstaltung und spätestens 14 Tage danach. Der Grund für diesen Zeitraum ist die Überprüfung von Richtlinien gegen die Betrugsbekämpfung, welche durch unseren Bezahlanbieter durchgeführt wird.
Wenn der Veranstalter dazu verpflichtet ist die Veranstaltung abzusagen, besteht die Möglichkeit bereits gebuchte Tickets zu stornieren. Für die Rückabwicklung der jeweiligen Stornierungen werden pro Ticketauftrag 0,95 Cent an Bearbeitungsgebühren von ticketteer in Rechnung gestellt.
Rückbuchungen die durch Besucher bei Kreditkartenunternehmen initiiert werden und zu einem tatsächlichen Geldrückfluss führen, werden von ticketteer bearbeitet. Für die Bearbeitungszeit werden dem Veranstalter € 25,00 weiterverrechnet. Diese Bearbeitungsgebühr richtet sich an die vom Bezahlanbieterpartner geforderten Beträge.
Der Veranstalter behält sich bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentumsrecht an den gelieferten Tickets vor.
Der Provider leistet für seine Vermittlungsdienstleistungen, nicht aber für den Ticketkaufvertrag und den Veranstaltungsvertrag mit dem Veranstalter, Gewähr nach den Bestimmungen der § 922 f ABGB.
Für unentgeltliche Leistungen des Providers besteht keine Gewährleistungsverpflichtung.
Die Haftung des Providers/Veranstalters und die ihrer Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die der Provider/Veranstalter zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Leute.
Der Provider erbringt sämtliche Services jeweils nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten. Der Provider leistet daher nicht für allfällige Unterbrechungen, Störungen, Verspätungen, Löschungen, Fehlübertragungen oder einen Speicherausfall in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Services oder der Kommunikation mit dem Nutzer Gewähr.
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die vom Provider angebotenen Services auch unter Einbeziehung dritter Netzbetreiber angeboten werden. Die Verfügbarkeit der Services ist deshalb von der technischen Bereitstellung fremder Netzdienste abhängig. Der Provider übernimmt keine Verpflichtung, die angebotenen Services unterbrechungsfrei und jederzeit online abrufbar zu halten.
Aus Gründen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen des Providers oder wegen Wartungsarbeiten kann es zu einer kurzfristigen Beschränkung der Services kommen.
Der Nutzer ist zur Inanspruchnahme der Services jeweils auf eigene Gefahr und Kosten berechtigt und verpflichtet, hierbei nur geeignete technische Vorrichtungen einzusetzen. Der Nutzer ist zudem verpflichtet, die Services nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch zu nehmen und jedwede missbräuchliche Inanspruchnahme zu unterlassen.
Soweit der Provider auf seinem Besucherportal mit Links den Zugang zu OnlineServices dritter Personen ermöglicht, ist er für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Der Provider macht sich die verlinkten Inhalte nicht zu Eigen. Sofern Links auf rechtswidrige Inhalte verweisen, dies bitte melden an support@ticketteer.com.
Räumt der Provider dem Nutzer die Möglichkeit ein, seinen Content zur Veröffentlichung, beispielsweise in einem Forum, upzuloaden, so gelten folgenden Bestimmungen:
Der vom Nutzer upgeloadete Content (z.B. Kommentare, Bilder, Video) steht allen Nutzern zur Verfügung. Dem Provider ist es nicht möglich, die unmittelbare Kontrolle über den Content auszuüben; er übernimmt daher keine Verantwortung für den Inhalt, die Richtigkeit und die Form dieses Contents. Der Nutzer ist selbst verantwortlich für seinen Content.
Der Nutzer räumt dem Provider an dem von ihm upgeloadeten Content ein zeitlich, sachlich und geographisch unbeschränktes, übertragbares und nicht-exklusives Verwertungs- und Nutzungsrecht (beispielsweise auch zur Zitierung und Referenzierung) ein. Der Provider ist nicht verpflichtet, die Inhalte abrufbar zu halten. Der Provider kann Inhalte vom Nutzer jederzeit zurückweisen, an einem anderen Ort veröffentlichen, kürzen oder löschen.
Der Nutzer garantiert dem Provider, keinen Content upzuloaden, dessen Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt. Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, beleidigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträgen. Der Nutzer garantiert insbesondere, dass mit dem upgeloadeten Content keine Rechte (insbesondere Urheberrechte) Dritter verletzt werden.
Der Nutzer verpflichtet sich, den Provider und seine Erfüllungsgehilfen hinsichtlich aller berechtigten Ansprüche, die durch einen unrechtmäßigen Content begründet werden, schad und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten; dies umfasst auch die Kosten einer notwendigen und zweckmäßigen Rechtsverteidigung.
Behauptet ein Dritter, durch den Inhalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein, so ist der Provider berechtigt, die über den Nutzer gespeicherten Kontaktdaten bekannt zu geben.
Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor - und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 8010 Graz sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist in 8010 Graz.
Die Vertragsparteien vereinbaren jedenfalls einen Gerichtsstand in Österreich.
Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformerfordernis. Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform, dies gilt auch für das Klicken auf einen entsprechenden Button.
Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.